pamaa – Vorschau

DigitaleSteuerberatungausLeipzig

Wir sind pamaa – eine digitale Steuerberatung aus Leipzig, gegründet von zwei Steuerberatern mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung im Unternehmenssteuerrecht bei einem der größten Beratungshäuser der Welt.

Die Gründer von pamaa

Nun zu Ihnen. Wählen Sie Ihren Bereich.

Ihre Einkommensteuererklärung.

Wir erstellen Ihre Erklärung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen. Ihre Belege reichen Sie digital über DATEV Meine Steuern ein, alles Weitere übernehmen wir.

  • Lohn- und Gehaltseinkünfte
  • Renten- und Pensionseinkünfte
  • Vermietung & Verpachtung
  • Kapitalerträge & Nebeneinkünfte
  • Nachfolgeberatung
  • Vermögens- und Finanzplanung

Buchhaltung, Abschluss und Erklärungen.

Wir führen Ihre laufende Buchhaltung, erstellen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Jahreserklärungen. Der Belegaustausch läuft über DATEV Unternehmen online.

  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Erstellung und Offenlegung Jahresabschluss
  • EÜR oder Steuerbilanz nebst GuV
  • Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

Laufende Betreuung und Gestaltung.

Wir betreuen Kapital- und Personengesellschaften von der Buchhaltung über den Jahresabschluss bis zur steuerlichen Gestaltung. Bei Umstrukturierungen, Beteiligungen und Betriebsprüfungen begleiten wir den gesamten Verlauf.

  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschluss & alle Erklärungen
  • Umstrukturierungen und Rechtsformwechsel
  • Unternehmensnachfolge
  • Finanzierung und Liquiditätsplanung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung

Darum pamaa.

Erreichbar, verlässlich, vorausschauend – drei Selbstverständlichkeiten, die den Unterschied machen.

Ihr Weg zu uns.

Termin buchen

Buchen Sie nach Ihrer Verfügbarkeit ein kostenloses Erstgespräch – per Videocall oder persönlich in Leipzig. In wenigen Klicks, ohne langes Hin und Her.

Kennenlernen

In 20 Minuten schauen wir uns Ihre Situation an und zeigen Ihnen, wo wir konkret helfen können. Unverbindlich und ehrlich.

Zusammenarbeiten

Passt es für beide Seiten, klären wir in einem weiteren Termin alles, was Sie für die Zusammenarbeit wissen müssen. Auch den Wechsel von Ihrem bisherigen Berater übernehmen wir für Sie.

Das sagen Mandanten

„Hi, die 5 Sterne sind mehr als gerechtfertigt. Liebe Grüsse W. G."
W. G.·11880.com
„Viel besser als mein vorheriger Steuerberater. Kompetente Beratung, schnelle Rückmeldungen und insgesamt ein sehr guter Service."
Flaschendrahtzieher·Google
„Bin seit Jahren freiberuflich tätig und habe hier schnelle, verlässliche und professionelle Beratung gefunden."
Daniel H.·Google
„Transparent, sympathisch, aufklärend, hilfreich … so sollte ein Steuerberater sein."
Gast·11880.com
„Freundliche Kommunikation und kompetente Beratung, die perfekt auf meine individuelle Situation zugeschnitten war. Ich bin sehr zufrieden."
Philipp·Google
„Herr Schlecht war sehr hilfsbereit und eine große Unterstützung bei unserer Steuererklärung. Ich würde jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten!"
Gast·11880.com
„Durch Empfehlung auf die Kanzlei gekommen. Nach meiner Kontaktaufnahme wurde sehr schnell auf mein Anliegen reagiert und ich fühlte mich kompetent beraten."
Koenil·Google
„Schön, dass auch Mandanten außerhalb von Leipzig angenommen werden."
Robin T.·Google

Unsere Mitgliedschaften

Häufige Fragen

Die Vergütung von Steuerberatern ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Sie richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und bemisst sich in der Regel nach dem Gegenstandswert, also etwa nach Umsatz, Bilanzsumme oder Einkünften. Frei verhandelbare Pauschalen sind für laufende Tätigkeiten wie Buchhaltung und Lohnabrechnung zulässig und werden schriftlich vereinbart. Wir nennen Ihnen im Erstgespräch einen konkreten Preis für Ihren Fall, bevor Sie sich entscheiden.
Ein Wechsel ist jederzeit möglich, auch mitten im Jahr – Sie sind an keine Kündigungsfrist zum Jahresende gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Ablauf: Sie kündigen das bestehende Mandat schriftlich, wir holen die Unterlagen bei Ihrem bisherigen Berater ab, übernehmen die Buchhaltungsdaten und melden uns als Bevollmächtigte beim Finanzamt an. Ein Hinweis aus der Praxis: Offene Honorare sollten beglichen sein, denn Ihr bisheriger Berater darf die Handakten bis zur Zahlung zurückbehalten.
Mit einem Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Tag des Februars des zweitfolgenden Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Für den Veranlagungszeitraum 2025 endet die Frist damit am 1. März 2027, da der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt (§ 108 Abs. 3 AO). Ohne steuerliche Beratung müssen Sie die Erklärung für 2025 bereits bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Voraussetzung für die verlängerte Frist ist ein wirksamer Beratungsauftrag und eine beim Finanzamt hinterlegte Vollmacht.
Nein. Wir betreuen Mandate deutschlandweit vollständig digital – Belege, Rückfragen, Freigaben und Auswertungen laufen online. Ein persönlicher Termin in unseren Räumen in der Ferdinand-Rhode-Straße 34 in Leipzig ist jederzeit möglich, aber keine Voraussetzung.
Ja. Wir arbeiten mit DATEV, unter anderem mit DATEV Unternehmen online für den Belegaustausch und die vorbereitende Buchhaltung. Ihre Belege können Sie per Scan, Foto oder Schnittstelle übermitteln; gängige Vorsysteme und Kassensysteme binden wir an. Wenn Sie bereits mit DATEV arbeiten, lassen sich Ihre Bestandsdaten beim Wechsel direkt übernehmen.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie müssen nichts mitbringen und nichts vorbereiten – alles für uns Relevante ergibt sich aus dem persönlichen Gespräch.
Ja. Wir erstellen Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen – etwa bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Pensionen, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen. Auch Nachfolge- und Vermögensfragen begleiten wir.
Ja. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Finanzverwaltung, bereiten die angeforderten Unterlagen auf und vertreten Ihre Position gegenüber dem Prüfer.
Auf Anruf oder E-Mail erhalten Sie innerhalb eines Werktages eine Rückmeldung – auch dann, wenn die abschließende Antwort noch Zeit braucht. Sie sprechen dabei mit den Steuerberatern, die Ihr Mandat verantworten, nicht mit einer wechselnden Sachbearbeitung.
Ja. Sie können die laufende Buchhaltung selbst führen und uns ausschließlich mit Jahresabschluss und Steuererklärungen beauftragen. Wir prüfen Ihre Buchführung vor der Abschlusserstellung und weisen Sie auf Korrekturbedarf hin. Umgekehrt übernehmen wir auf Wunsch die komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung.
Wir betreuen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Selbstständige, Freiberufler und Privatpersonen. Fachliche Schwerpunkte liegen im Unternehmenssteuerrecht.