Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach HGB samt E-Bilanz und daraus die Erklärungen zur Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Finanzbuchhaltung und Lohn führen wir laufend – und liefern Ihnen monatlich Auswertungen, mit denen Sie steuern können, statt nur zu berichten. Darauf setzt die Beratung auf, die Sie unten finden.
Wir betreuen keine Unternehmen aus den Bereichen E-Commerce, Gastronomie und Landwirtschaft.
Von der Bar- oder Sachgründung über die Vorgesellschaft bis zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt begleiten wir die Entstehung Ihrer Gesellschaft. Wir klären die Ausstattung mit Eigen- und Fremdkapital, die Behandlung von Gründungskosten und die Frage, welche Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter einem Fremdvergleich standhalten müssen.
Kapital- oder Personengesellschaft? Thesaurieren nach § 34a EStG, zur Körperschaftsbesteuerung optieren nach § 1a KStG oder ausschütten? Wir rechnen die Belastung durch, statt Ihnen eine Faustregel zu nennen – einschließlich Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG und der Abwägung zwischen Geschäftsführergehalt und Ausschüttung, an deren Grenze die verdeckte Gewinnausschüttung wartet.
Einbringung, Formwechsel, Verschmelzung oder der Aufbau einer Holding: Wir gestalten Ihre Umwandlung nach dem Umwandlungssteuergesetz, sichern die Buchwertfortführung ab und behalten die Sperrfristen im Blick – auch Jahre später, wenn ein Verkauf sie rückwirkend auslösen würde.
Wir begleiten Sie auf Käufer- wie auf Verkäuferseite: steuerliche Due Diligence, Abwägung zwischen Share und Asset Deal, Kaufpreisaufteilung und Abschreibungspotenzial. Beim Erwerb von Anteilen prüfen wir den Verlustuntergang nach § 8c KStG und die Rettung nach § 8d KStG, bevor der Vertrag steht.
Ob Übergabe an die nächste Generation, Verkauf oder geordnete Beendigung: Wir strukturieren die Nachfolge mit Blick auf die Verschonungsregeln der §§ 13a und 13b ErbStG, die Behaltensfristen und die Lohnsummenregelung. Steht am Ende die Liquidation, begleiten wir den Besteuerungszeitraum nach § 11 KStG bis zur Schlussverteilung.
Gehalt ist nicht das einzige Mittel, Menschen zu halten. Wir gestalten steuerfreie und pauschal versteuerte Zusatzleistungen, Sachbezüge, Firmenwagen und betriebliche Altersversorgung – und prüfen die Mitarbeiterbeteiligung nach § 19a EStG, wenn Sie Schlüsselkräfte am Erfolg beteiligen wollen.
Wir bereiten die angeforderten Daten auf, führen die Kommunikation mit dem Prüfer und vertreten Ihre Position – von der digitalen Datenträgerüberlassung nach den GoBD bis zur Schlussbesprechung. Und wir sorgen dafür, dass die Prüfung Ihren Betrieb nicht lähmt.