Berechnen Sie die Kosten Ihrer Steuerberatung direkt online: Wir rechnen überwiegend nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab – unsere Gebühren folgen also keinem Bauchgefühl, sondern einem verbindlichen Rahmen, den Sie jederzeit nachvollziehen können.
Mit diesem Rechner geben wir Ihnen vorab eine ehrliche Orientierung. Wählen Sie das Profil, das Ihrer Situation entspricht, und hinterlegen Sie Ihre Werte – Sie sehen sofort, in welcher Größenordnung sich unsere Vergütung bewegt. Ein konkretes Angebot machen wir Ihnen dann im persönlichen Gespräch.
Unverbindliche Schätzung nach StBVV (Stand 19. Dezember 2025), kein verbindliches Angebot. Unser tatsächliches Honorar richtet sich nach Ihrem konkreten Fall – insbesondere nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit und dem im gesetzlichen Rahmen angewandten Gebührensatz (§ 11 StBVV). Buchführung und Lohnabrechnung stellen wir als Jahreswerte dar.
Wir rechnen überwiegend nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab – der bundesweit verbindlichen Gebührenordnung für unseren Berufsstand, vergleichbar mit der GOÄ bei Ärzten oder dem RVG bei Rechtsanwälten. Für jede Leistung gibt sie einen Gebührenrahmen vor. Das ist für Sie ein Vorteil: Unsere Honorare sind an nachvollziehbare Kriterien gebunden und lassen sich sachlich vergleichen. Sie zahlen bei uns keinen Preis, den wir uns ausgedacht haben, sondern eine Vergütung nach klarem Maßstab.
Ausgangspunkt ist immer der sogenannte Gegenstandswert – die Größe, die den wirtschaftlichen Umfang Ihres Falls abbildet. Bei Ihrer Einkommensteuererklärung ist das die Summe der positiven Einkünfte, bei der laufenden Buchführung Ihr Jahresumsatz, beim Jahresabschluss das Mittel aus Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung. Auf diesen Wert wenden wir den gesetzlichen Gebührensatz an. Der Gedanke dahinter ist fair: Ein größerer Fall bedeutet mehr Arbeit und mehr Verantwortung – und schlägt sich entsprechend nieder.
Für viele Leistungen gibt die Verordnung einen Mindestwert vor, damit auch kleinere Mandate angemessen vergütet sind. Deshalb rechnet unser Tool nicht unter diese Grenze.
Für jede Leistung steht uns ein Rahmen zur Verfügung, kein fester Preis. Die Mindestgebühr ist die Untergrenze, die Höchstgebühr die Obergrenze. Die Mittelgebühr liegt dazwischen – sie ist unser üblicher Ansatz für einen Fall durchschnittlichen Umfangs. In den meisten Mandaten bewegen wir uns genau dort.
Über den Regler „Gebührensatz" können Sie selbst sehen, wie sich eine Position innerhalb dieses Rahmens auswirkt – und so die Bandbreite realistisch einschätzen.
Diese Einordnung treffen wir nicht nach Gutdünken, sondern gebunden an die Kriterien des § 11 StBVV: den Umfang und die Schwierigkeit Ihrer Sache, ihre Bedeutung für Sie sowie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Einen klar strukturierten Fall setzen wir am unteren Ende des Rahmens an, einen komplexen oder haftungsträchtigen Fall entsprechend höher.
Was uns wichtig ist: Wir legen diese Einordnung offen. Sie erfahren von uns nachvollziehbar, warum eine Position dort liegt, wo sie liegt – keine Überraschungen auf der Rechnung, kein Kleingedrucktes.
Nein – und das sagen wir bewusst offen. Der Rechner gibt Ihnen eine ehrliche Orientierung auf Basis der gesetzlichen Tabellen, aber kein verbindliches Angebot. Was am Ende anfällt, hängt von Ihrem konkreten Fall ab und kann abweichen. Ein belastbares Angebot machen wir Ihnen, sobald wir Ihre Situation im Gespräch kennengelernt haben – oft als feste monatliche Pauschale, mit der Sie verlässlich planen können.
Ja. Die StBVV ist unsere Grundlage, aber wir dürfen mit Ihnen auch eine abweichende Vergütung vereinbaren – etwa eine monatliche Pauschale, die Buchführung, Jahresabschluss und laufende Beratung bündelt. Gerade Unternehmen und Selbstständigen empfehlen wir dieses Modell häufig: Ihre Kosten verteilen sich gleichmäßig über das Jahr und bleiben planbar. Im Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, welche Struktur am besten zu Ihnen passt.
Einige Leistungen rechnen wir monatlich ab – etwa die laufende Buchführung oder die Lohnabrechnung. Damit Sie im Rechner alle Positionen auf einer einheitlichen Basis vergleichen können, weisen wir diese als Jahreswert aus. Den zugehörigen Monatsbetrag finden Sie direkt in der jeweiligen Zeile, damit die Größenordnung für Sie greifbar bleibt.
Der Rechner bildet die laufenden Leistungen ab – also Buchführung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und die regelmäßigen Steuererklärungen. Steuerliche Beratung, die über das darin enthaltene Maß hinausgeht, sowie Sondertätigkeiten rechnen wir separat nach Zeitgebühr ab.
Zu diesen gesondert vergüteten Leistungen gehören zum Beispiel die Mitwirkung bei Betriebsprüfungen, die Vertretung in steuerlichen Ordnungswidrigkeiten- und Steuerstrafverfahren, betriebswirtschaftliche Beratungen, die Erstellung von Gutachten sowie Beratungen zu besonderen Anlässen wie Nachfolge, Erbvertrag oder Testament, Vertragsprüfung, Sanierung und Insolvenz. Den Stundensatz dafür legen wir im Steuerberatungsvertrag transparent fest – Sie wissen also vorab, was auf Sie zukommt, bevor wir tätig werden.