Steuerberatung für Selbstständige & Freiberufler

Wir erstellen Ihre Gewinnermittlung – ob Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz – und daraus sämtliche betrieblichen Steuererklärungen. Betriebsausgaben, Abschreibungen, Arbeitszimmer, Fahrzeug- und Reisekosten ordnen wir sauber zu und richten Ihre Vorauszahlungen an der tatsächlichen Ertragslage aus, statt Sie im Folgejahr zu überraschen.

Wir betreuen keine Selbstständigen aus den Bereichen E-Commerce, Gastronomie und Landwirtschaft.

Wir übernehmen Ihre laufende Finanzbuchhaltung oder prüfen Ihre Vorarbeit, bevor daraus ein Abschluss wird. Belege übermitteln Sie digital über DATEV Unternehmen online, per Scan, Foto oder Schnittstelle aus Ihrem Kassen- oder Rechnungssystem. Monatlich erhalten Sie eine betriebswirtschaftliche Auswertung – und von uns erklärt, was darin steht.

Voranmeldungen, Dauerfristverlängerung und Jahreserklärung erledigen wir fristgerecht. Wir prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG für Sie noch trägt, klären den Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern und behalten bei Leistungen über die Grenze das Reverse-Charge-Verfahren und die Zusammenfassende Meldung im Blick.

Die Abgrenzung nach § 18 gegenüber § 15 EStG entscheidet über Gewerbesteuer, Buchführungspflicht und Kammerzugehörigkeit – und sie wird in der Betriebsprüfung regelmäßig angegriffen. Wir prüfen Ihre Tätigkeit, dokumentieren die Einordnung belastbar und behalten bei Mischtätigkeiten die Abfärbewirkung im Blick, bevor sie sämtliche Einkünfte gewerblich färbt.

Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH? Wir rechnen die Belastung für jeden Weg durch – einschließlich Thesaurierung nach § 34a EStG und der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG. Fällt die Entscheidung für den Wechsel, begleiten wir die Einbringung nach § 20 UmwStG und sichern die Buchwertfortführung ab.

Vom ersten Minijob bis zur laufenden Lohnabrechnung: Wir melden Ihre Mitarbeiter an, rechnen monatlich ab und übernehmen die Kommunikation mit Sozialversicherung und Finanzamt. Steuerfreie Zusatzleistungen und Sachbezüge gestalten wir mit, und die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit prüfen wir, bevor sie zum Problem wird.

Irgendwann steht am Ende die Übergabe – an einen Nachfolger, einen Käufer oder in die Aufgabe des Betriebs. Wir strukturieren den Verkauf, nutzen den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und den ermäßigten Steuersatz nach § 34 EStG und prüfen frühzeitig, ob eine Verpachtung im Ganzen der bessere Weg ist.